Antibiotikaprophylaxe bei zahnärztlichen Behandlungen bei Patienten mit einer Gelenkprothese
Antibiotikaprophylaxe bei zahnärztlichen Behandlungen bei Patienten mit einer Gelenkprothese
Bei zahnärztlichen Eingriffen sowie Dentalhygiene kann es zu Übertritten von Bakterien aus der Mundhöhle in die Blutbahn (Bakteriämie) kommen. Deswegen sollten Zahnsanierungen und auch die Dentalhygiene grundsätzlich vor einer geplanten Prothesenimplantation durchgeführt werden. Generell ist es von Vorteil auf eine gute Zahnhygiene zu achten.
Nach Möglichkeit sollten zahnmedizinische Eingriffe nicht weniger als 3 Monate nach einer Prothesenoperation durchgeführt werden, weil dieser Zeitraum als Risikozeitraum für einen Protheseninfekt angesehen wird.
In der Regel benötigt es keine Antibiotikaprophylaxe bei Zahneingriffen. Einzig sollte eine Mundspülung mit einem Antiseptikum stattfinden. Es kann jedoch vorkommen, dass man sich bei Risikopatienten (z.B. Patienten mit einer Immunsuppression) im Einzelfall zu einer Antibiotikaprophylaxe entscheidet. Dies sollte zusammen mit dem Hausarzt und behandelnden Spezialisten abgesprochen werden.
Bei Gelenkprothesenträgern mit einem etablierten Infekt, wie zum Beispiel einem Abszess in der Mundhöhle, ist eine antibiotische Therapie empfohlen. Dies würde der Zahnarzt im Normalfall sowieso selbst in die Wege leiten.
Hier angehängt ist die detaillierte Empfehlung der schweizerischen Expertengruppe für Infektiologie:
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